Großhansdorf punktet zum 2. Mal bei der Landesförderung

05.03.2020

Großhansdorf punktet zum zweiten Mal bei der Landesförderung zur Sportstättensanierung.

Zu der heute (05. März 2020) von Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) bekanntgegebenen Förderung zur Sanierung kommunaler Sportstätten erklärte der Ahrensburger CDU-Landtagsabgeordnete Tobias Koch:

„Das ist ein tolles Ergebnis für die Gemeinde Großhansdorf. Nach 2018 kommt die Waldgemeinde damit schon zum zweiten Mal in den Genuss einer Landesförderung für die Sanierung kommunaler Sportstätten. Daran wird deutlich, wie stark in Großhansdorf in die Sanierung der Infrastruktur investiert wird.“

Die heutige Förderzusage beziehe sich auf die Erneuerung des Kunstrasenplatzes der Sportanlage Kortenkamp am Schulzentrum. Die Gesamtkosten von 404.624,16 Euro würden zu 50 Prozent und damit in Höhe von 202.312,06 Euro gefördert. Bereits im Jahr 2018 hatte Großhansdorf für die Sanierung der Laufbahn und der Weitsprunganlage desselben Sportplatzes eine Landesförderung in Höhe des Maximalförderbetrages von 250.000,- Euro erhalten.

„Die Zusage an die Gemeinde Großhansdorf ist eines von den 36 Projekten, die in diesem Jahr mit insgesamt 5,2 Millionen Euro vom Land gefördert werden. Angesicht von über 100 eingegangenen Anträgen gratuliere ich Bürgermeister Janhinnerk Voss und seinem Team im Rathaus sehr herzlich für ihr gutes Händchen beim Stellen von Förderanträgen“, freut sich Tobias Koch.

Dieses gelte umso mehr, als dass für die Jahre 2021 und 2022 nur noch mit deutlich niedrigeren Fördersummen zu rechnen sei. Mit den in den Jahren 2018-2020 zur Verfügung gestellten über 30 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten hätte die Landesregierung das im Koalitionsvertrag gesetzte Ziel von 20 Millionen Euro für die gesamte Wahlperiode bereits deutlich übertroffen. In den kommenden Jahren werde die Landesförderung deshalb voraussichtlich wieder auf das Normalmaß von unter 3 Millionen jährlich zurückgehen. Die bestehende Förderrichtlinie laufe zudem Ende dieses Jahres aus, so dass für die Folgejahre die Förderkriterien (Spielfelder, Laufbahnen, Schwimmsportstätten etc.) neu zu definieren seien.

„Allen Kommunen, die in den Jahren 2021 und 2022 die Sanierung von kommunalen Sportstätten beabsichtigen, empfehle ich daher ihren Bedarf frühzeitig gegenüber dem Innenministerium anzuzeigen, damit die Ausrichtung der zukünftigen Förderrichtlinie darauf abgestimmt werden kann“, empfiehlt Tobias Koch abschließend.